Darf man laser oder lampen benutzen

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Diese Seite wurde aus der alten Airsoft-FAQ importiert und bisher hat niemand diesen kleinen Marker entfernt. Vermutlich hat sie seit dem Import noch niemand kontrolliert.

"Darf man Laser oder Lampen benutzen?" - Im Ausland ist die Antwort meist: Ja, klar.

In Deutschland ist dem nicht so.

Contents

Basis

!WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) erklärt:

  • Verbotene Waffen*

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;


Warum?

Eigentlich ist das Gesetz gedacht, um Wilderern die Tour zu vermiesen: Angestrahltes Wild bleibt nun mal stehen, das kennt jeder Autofahrer. Aber da es nun mal für Waffen gilt und Airsofts Waffen sind, gilt es auch für Airsofts. Ob ein weltgewandter Wilderer nun die Lampe in die andere Hand nimmt oder sich gar sagt "Ist doch egal, ich _wildere_ ja auch", ist hier nicht Thema.

Was ist da genau verboten

Zum einen Lampen und Laser, die explizit dafür _gedacht sind_, an einer Waffe angebracht zu werden. Und natürlich normale Lampen und Laser, die an einer Waffe _angebracht sind_. Egal, ob mit Panzertape oder sonstwie.

Das bedeutet auch: Selbst, wenn man die Lampen an Spielzeug anbringt, ist das nicht legal, weil man sie genau so einfach an echten Waffen anbringen _könnte_.

Ein Ausweg für Poser?

Aber da bietet sich vielleicht ein Ansatzpunkt: Wem es nur auf das Aussehen ankommt, kann natürlich eine unbrauchbar gemachte Lampe an seiner Waffe anbringen. Oder?

Schon. Irgendwie. Nur: Eine echteLampe/Laser zur Anbringung an die Waffe (z.B. M3 TacLight) ist problematisch: Wenn man die mit Kunstharz ausgießen würde (macht die Lampe unbrauchbar, ist nicht mehr umzukehren), dann sollte das Gerät legal sein. Allerdings: Vor dem Ausgießen ja im Besitz einer Lampe/eines Lasers gewesen, die zur Anbringung an eine Waffe gedacht war, und das wäre dann illegal gewesen... wenn man es schaffen würde, schon im Ausland eine unbrauchbare Replik zu kaufen, wäre das wohl etwas anderes.

Also bleibt nur eine normale Lampe mittels Zielfernrohr-Ring. Da ist nichts explizit zur Anbringung an die Waffe gedacht. Wenn man jetzt die Lampe ausgießen würde...? Das ist tatsächlich ein ungeklärter Punkt. Problematisch bleibt: Die Lampe kann man ja einfach gegen eine funktionierende Lampe tauschen, das liegt in der Natur der Konstruktion. Dann ist es wieder verboten. Wie das ausgelegt wird, ist unklar.

Fazit

Die sichere Antwort ist: *In Deutschland: Finger davon.* Surefire/Harris-Anschlag üben. Ist einfacher.

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Kategorie: RechtsFAQ

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