Was darf ich importieren

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Was darf ich selbst nach Deutschland importieren, was nicht?

Die Einfuhr von Waren nach Deutschland regeln die Verbote und Beschränkungen des Zolls.

Für den Airsoft-Bereich ergeben sich aus ihnen im Wesentlichen folgende Konsequenzen:

  • Verbotene Waffen dürfen unter keinen Umständen nach Deutschland eingeführt werden. Da vollautomatische Schusswaffen mit einer Mündungsenergie über 0,5 J unter diese Kategorie fallen, dürfen sie auch nicht importiert werden.
  • Ebenfall verboten ist der Import von Nachtsichtgeräten, Lasern und Lampen, die zur Montage auf Schusswaffen bestimmt sind.
  • Auch der Import von pyrotechnischen Artikeln ohne Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung ist nicht erlaubt.
  • Grundsätzlich möglich ist dagegen der Import von halbautomatischen Waffen und Repetierergewehren, siehe dazu den Artikel wie importiere ich richtig.
  • Die Einfuhr von freien Waffen ist erlaubt, sofern diese Waffen bereits mit dem Prüfzeichen <F> versehen sind. [1]
  • Und schließlich: Wesentliche Waffenteile und Schalldämpfer sind laut Anlage 1, Punkt 3 zum WaffG den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Das bedeutet nicht, daß sie damit auch frei sind!. Siehe Diskussion.
    • Was unter den Begriff "wesentliche Waffenteile" fällt, regelt die Anlage 1 zum Waffengesetz. [2]

Bei Airsoft-Waffen sind dies im wesentlichen Innenläufe sowie Schlitten und Griffstücke (Rahmen) von Kurzwaffen. Und: Nach Meinung eines großen deutschen Händlers für Softair-Waffen und Zubehör stellt auch eine vollständige und montierte Gearbox ein wesentliches Waffenteil dar.


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