Wie importiere ich richtig
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Wie importiere ich richtig?
Verwandtes Thema: was_darf_ich_importieren
1. Bei seiner zuständigen Waffenbehörde eine Einfuhrgenehmigung beantragen
Diese Genehmigung gibt es in Form eines handlichen, übersichtlichen Formulars wie in diesem Beispiel zu erkennen:
Image:Bild von waffv einfuhrgenehmigung
Kosten hierfür sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Mein Ordnungsamt (= untere Waffenbehörde) verlangt zum Beispiel dafür nichts. Sollte es sich um eine erwerbsscheinpflichtige Waffe handeln, also eine unge<F> te Airsoft gibt es verschiedene Möglichkeiten der Auflagen durch die Waffenbehörde:
- Die Waffe muss direkt an ein Beschussamt geschickt werden. Dies ist jedoch dringend vorher mit dem Beschussamt abzuklären, da diese sonst die Annahme verweigern.
- Die Waffe kann an einen selbst geschickt werden, jedoch unter der Auflage das diese umgehend dem Beschussamt vorgelegt werden muss. Der Nachweis über erfolgte Prüfung und <F> muss der Waffenbehörde nachgewiesen werden.
- Die Waffe an einen Büchsenmacher oder Waffenhändler schicken lassen. Hier gilt ebenfalls: Vorher mit dem Waffenhändler abklären.
An dieser Stelle sei nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen das eine Einfuhrgenehmigung immer und zwingend erforderlich ist - egal ob an einen selbst geliefert werden soll oder direkt an Beschussamt oder Waffenhändler.
Auszug aus dem Waffenrecht
Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
- Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn
- der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und
- der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.
- Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
2. Die Waffe bei einem Shop seines Vertrauens bestellen
Kurzum: Geld in die Hand nehmen.
3. Zollamtliche Verzollung
Hier verweise ich auf den sehr guten Artikel auf 6mm.de. Der Artikel macht auch deutlich, warum es im Falle der Zusendung der Waffe an ein Beschussamt wichtig ist, dies vorher mit diesem abzuklären.
4. Beschussamt
Hier sei empfohlen, bei den diverse Beschussämter vorher die Kosten abzufragen, nicht alle verlangen die exorbitanten Kosten von 117 EUR. Danach ist der Nachweis/Gebührenbescheid über das <F> der Waffenbehörde vorzulegen.
5. Links
Dank an Michalive für die Erlaubnis, den Text für die erste Fassung sowie das Bild aus seinem Beitrag bei 6mm.de übernehmen zu dürfen. Übrigens: Michalive macht solche Importe nicht gewerblich. Darf er auch nicht, er hat nämlich keine Waffenhändler-Lizenz. Also: Nicht bei Michalive anfragen, ob er das für Euch macht. Traut Euch, probiert es selbst. [1]
Kategorie: RechtsFAQ EinkaufsFAQ
