Wie ist die rechtslage

From Airsoft FAQ

Jump to: navigation, search
Diese Seite wurde aus der alten Airsoft-FAQ importiert und bisher hat niemand diesen kleinen Marker entfernt. Vermutlich hat sie seit dem Import noch niemand kontrolliert.

"Wie ist die Rechtslage" - diese Frage wird selten präzise beantwortet. Als kleine Warnung: Das macht auch Sinn, letztlich ist es Laien in Deutschland nicht gestattet, Rechtsauskünfte zu geben... was also folgt, ist nur eine Sammlung von Aussprüchen, die man so beim Kauf von Airsoftwaffen von guten Händlern gleich mit auf den Weg gegeben bekommt.

Wir unterscheiden hier zwischen Waffen unter 0,5 Joule Schussenergie und solchen darüber.

Weniger als 0,5 Joule

Solche Airsoftwaffen gelten als Spielzeuge und dürfen sowohl halb-, als auch vollautomatisch schiessen. Man darf sie nicht nur besitzen, sondern auch führen. - *Anmerkung* von ObiWahn: Dies ist einzig der _waffenrechtliche_ Aspekt, ordnungsrechtlich gibt es durchaus Handhabe, das Führen als "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (Gummiparagraphen hierzu hat fast jedes Bundesland) anzugehen.

Zwischen 0,5 und 7,5 Joule

Zuallererst: 7,5 Joule wird eine Airsoft-Waffe niemals erreichen. Aber das zeigt: Airsoftwaffen sind normalen erwerbscheinfreien Luftgewehren gleichgestellt. Weiterhin dürfen Waffen über 0,5 Joule nur halbautomatisch schiessen.

Informationen dazu kann man also auch bei normalen (Luftgewehr-)Schützenvereinen nachlesen.

Es gilt: Diese Waffen darf man ab 18 Jahren *besitzen*, aber ohne gültigen Waffenschein nicht *führen*.

Solche Waffen müssen speziell gekennzeichnet sein, mit dem Zeichen "<F> im Fünfeck", sowie entweder dem Zeichen eines Beschussamts (üblich bei Einzelimporten) oder mit Kaliberangabe (beispielsweise "6mm BB") und Importeursbezeichnung. Weitere Informationen: [1]


Kategorie: RechtsFAQ

Personal tools